Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Alles rund um unsere Kampagne "Stellplätze einrichten"

Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Beitragvon johann.kose » 28. August 2008, 10:43

Reisemobil-Stellplatz oder Campingplatz?

Die Reisemobil Union e.V. als Dachverband der Reisemobilfahrer in Deutschland will in dieser Ausarbeitung die Unterschiede zwischen Wohnwagen und Reisemobil, Campingplatz und Stellplatz sowie der notwendigen und angebotenen Größe und Infrastruktur kritisch beleuchten.

Hierfür ist es notwendig, zunächst die grundsätzlichen Unterschiede zwischen diesen Freizeitfahrzeugen aufzuzeigen.

1. Entwicklung des Reisemobil-Tourismus

    1.1 Reisemobile hatten zwar ihren Ursprung im Caravan (Wohnwagen), haben sich aber im Hinblick auf die besonderen Anforderungen anders entwickelt. Sie verfügen über fest eingebaute Frischwassertanks, Abwasserbehälter und Toiletten (mit Kassette oder Festtank) sowie einer Aufbau-Batterie, und sind damit für eine gewisse Zeit autark. Diese Unabhängigkeit eröffnete den Reisemobilfahrern die Möglichkeit, vorübergehend auch ohne (externe) Sanitäranlagen und elektrische Stromversorgung zu leben. Sie war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Touristen sich nunmehr auch touristischen Zielen nähern konnten, um dort Städte, Schlösser, Burgen usw. besichtigen zu können. Darüber hinaus konnten sie auch die Angebote von Geschäften (Einkauf), Restaurants, Cafés oder Weinstuben wahrnehmen – sie hatten ja alles Notwendige an Bord.

    1.2 Diese Lebensfreunde aber wäre den meisten Reisemobilfahrern verwehrt, müssten sie auf einem meist stadtfernen Campingplatz stehen. Denn nur sehr wenige Reisemobile haben einen Pkw (z.B. Smart) an Bord, mit dem die Gäste in die Stadt fahren könnten. Zudem sind etliche Campingplätze in der kalten Jahrszeit geschlossen, einer Zeit, die auch für reisemobile Gäste noch interessant ist. Denken wir nur an den Besuch von Weihnachtsmärkten!

    1.3 Dieser Entwicklung haben reisemobilfreundliche Kommunen und private Betreiber seit rund 20 Jahren Rechnung getragen: Sie richteten spezielle Stellplätze möglichst erlebnisnah ein, die den Gästen einen fußläufige Besuch der Stadt ermöglichte. Darüber hinaus wurde ein enges Netz von – auch im Winter betriebsbereiten – Ver- und Entsorgungsanlagen geschaffen. So konnten die Gäste ihre Tanks leeren bzw. füllen und ihre Autarkie wieder herstellen.

2. Wohnwagen oder Reisemobil

    2.1 Wohnwagen werden vom PKW zu ihrem Zielort gezogen, um dort für die Dauer des Urlaubs fest zu stehen. Der Wohnwagen (oder Caravan) hat für diese Zeit die Funktion eines kleinen Ferienhauses, seine räumlich begrenzten Möglichkeiten werden ergänzt durch die vorhandene Infrastruktur des Campingplatzes, mit Campingplatzverwaltung, Sanitäranlagen und elektrischer Stromversorgung.

    Für Besichtigungs- und Einkaufsfahrten in die nähere oder weitere Umgebung steht der PKW zur Verfügung, der Wohnwagen muss also nicht bewegt werden. Im Regelfall bleibt der Wohnwagen für die Dauer des Urlaubs, also mehrere Wochen, auf seiner Parzelle des Campingplatzes fest stehen.

    2.2 Reisemobile vereinen dagegen die Funktionen von Zugfahrzeug und Caravan. Das Fahren mit den Mobilen ist aufgrund ihrer – deutlich über dem PKW liegenden – Abmessungen naturgemäß schwieriger als mit dem PKW, aber wiederum einfacher als mit einem aus PKW und Wohnwagen bestehenden Gespann.

    Das Reisemobil (auch Wohnmobil oder Motorcaravan) wird häufig für Rundreisen oder Städtetouren benutzt. Das bedeutet auch, dass es nur selten länger als drei Tage an einem Ort steht.

    Weil der Urlauber mit seinem Reisemobil für Besichtigungen oder auch zum Einkaufen nur begrenzt autark ist – ihm fehlt dafür der wendige PKW – muss er vermehrt „erlebnisnah“ stehen, also stadtnahe Plätze aufsuchen.

Der Vergleich macht deutlich, dass Wohnwagen vorrangig ein Ziel ansteuern, dort während des Urlaubs stehen, und die Reisenden von diesem Standquartier aus ihre Tagesausflüge starten.

Dagegen wird das Reisemobil idealer weise für Rundreisen und Städtetouren mit häufig wechselnden Standorten sowie auch Kurzreisen benutzt.

3. Campingplatz oder Reisemobil-Stellplatz

    3.1 Campingplätze verfügen im Regelfall über eine umfangreiche Infrastruktur mit Campingplatzverwaltung, Sanitäranlagen (Waschräume, WC), elektrischer Stromversorgung und Spielplätzen, die den Bedürfnissen der mit dem Wohnwagen reisenden Urlauber gerecht werden.

    Gerade für Familien ist der Campingplatz ein willkommenes Angebot, weil die Kinder sich dort ausreichend frei in der Natur bewegen und spielen können.

    3.2 Reisemobilfahrer reisen überwiegend zu zweit, sie befinden sich häufig im 3. Lebensabschnitt. Sie erkunden vielfach Städte, oder genießen auch Kurbäder. Für diese Bedürfnisse sind die Reisemobil-Stellplätze mit einer einfachen Infrastruktur konzipiert und eingerichtet.

    Die reisemobilen Touristen steuern meist dann Campingplätze an, wenn nur Entspannung oder Erholung statt Besichtigung auf dem Programm steht. Der Campingplatz ist als Standquartier und Ausgangsort für Tagesfahrten schon deshalb wenig geeignet, weil er selten erlebnisnah platziert ist.

    Die Parzellen sind zwar relativ breit, und bieten guten Platzkomfort, sind aber in vielen Fällen hinsichtlich ihrer Tiefe nicht auf die Abmessungen der größeren Freizeitmobile ausgelegt. Auch sind die Rangierflächen zu den einzelnen Parzellen für größere Reisemobile häufig knapp zu bemessen.

Reisemobilfahrer sind auf erlebnisnahe, meistens stadtnahe Flächen angewiesen, die ein Campingplatz nur selten bieten kann. Ein Campingplatz ist ein gelegentlich willkommenes Ergänzungsangebot für den reisemobilen Gast, kann aber nicht den Reisemobil-Stellplatz ersetzen.

4. Infrastruktur – Angebote für Reisemobilfahrer

    4.1 Auf einem Campingplatz wird eine z.T. recht umfangreiche Infrastruktur angeboten, wie
    • Platzverwaltung (mit Personal)
    • Sanitärgebäude mit Waschräumen, Duschen, WC
    • elektrische Stromversorgung
    • Ver- und Entsorgung (Frischwasser, Grauwasser, Schwarzwasser)
    • Spielplatz
    • Grillplatz
    • Animation

    In Anbetracht der deutlich geringeren Bedürfnisse und abweichenden Gepflogenheiten stellt dieses umfangreiche Angebot solcher Campingplätze für viele Reisemobilfahrer eine Überversorgung dar.

    Allerdings haben viele Campingplätze das Handicap, nur in der wärmeren Jahreszeit geöffnet zu sein; darüber hinaus gilt bei fast allen Plätzen mittags und nachts das Ein- und Ausfahrverbot.

    4.2 Ein Reisemobilfahrer benötigt
    • erlebnisnahe Lage des Stellplatzes
    • ebene Stellflächen, möglichst in der Größe 10x5 Meter
    • ausreichend groß bemessene Rangierbereiche
    • keine Schranken (für ein ungehindertes An- und Abreisen)
    • zeitlich unbegrenzte Platznutzbarkeit (365 Tage im Jahr)
    • Ver- und Entsorgungsanlage (Frischwasser, Grauwasser, Schwarzwasser), mit ausreichend großen Rangierflächen
    • ggf. elektrische Stromversorgung

    Weitergehende Angebote sind in Einzelfällen auch an Reisemobil-Stellplätzen zu finden, sie werden zwar auch genutzt (und dienen der Bequemlichkeit), aber nicht wirklich gebraucht.

    4.3 Die Einrichtung und Vorhaltung einer Infrastruktur ist mit Kosten verbunden, die an die Gäste direkt oder indirekt weitergegeben werden (müssen).

    Bei Campingplätzen liegen die Preise für Reisemobil plus 2 Personen (übliche Reisebesatzung) in Deutschland, je nach Saison, Größe und Ausstattung, zwischen 10 und 35 € je Nacht. Auf den Reisemobil-Stellplätzen betragen die Preise/Gebühren (in der Regel unabhängig von der Personenzahl) pro Fahrzeug meistens zwischen 0 und 10 € je Nacht.

    Es ist daher nahe liegend und nachvollziehbar, dass der reisemobile Tourist nur für die Infrastruktur bezahlen möchte, die er auch benötigt und in Anspruch nimmt.

Im Ergebnis bedeutet das, dass viele Campingplätze zwar eine sehr umfangreiche Infrastruktur aufweisen, aber damit nicht den typischen Anforderungen der Reisemobilfahrer genügen. Der reisemobile Tourist benötigt einen einfachen, ebenen und preisgünstigen Stellplatz in erlebnisnaher Lage, mit einfacher Ausstattung, wie Informationstafel, Ver- und Entsorgungsanlage und ggf. elektrische Stromversorgung.

5. Zusammenfassung

Die vom Caravanfahrer erheblich abweichenden Reisegewohnheiten der Reisemobilfahrer wie Aufenthaltsdauer, Reiseziel, Tagesablauf und wenig ausgeprägtem Interesse am Campingleben lassen erkennen, dass
    a) reisemobile Touristen vorrangig Reisemobil-Stellplätze benötigen,
    b) Campingplätze in manchen Fällen als zusätzliches Angebot wahrgenommen werden, aber keine Reisemobil-Stellplätze ersetzen können,
    c) Stellplätze möglichst folgendem Anforderungsprofil (gestützt auch auf eine schriftliche Befragung von 1.750 Reisemobilfahrern im September 2003) entsprechen sollten:
    • separate Stellflächen (Größe 10x5 Meter),
    • ausreichend große Rangierräume,
    • jederzeitiger Zugang,
    • Ver- und Entsorgungsanlage (für Frisch-/Grau-/Schwarzwasser),
    • ggf. eine elektrische Stromversorgung,
    • vertretbare Kostenbelastung für den Gast, und
    • erlebnisnah eingerichtet.

Die Frage heißt demnach aus Sicht der Reisemobilfahrer nicht „Reisemobil-Stellplatz oder Campingplatz“, sondern „Reisemobil-Stellplatz und Campingplatz“.
johann.kose
 
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Re: Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Beitragvon johann.kose » 28. August 2008, 11:07

Die 10 wichtigsten Punkte zum Reisemobil-Stellplatz; Hinweise und Anregungen

Mitglieder und Präsidium der Reisemobil Union e.V. sind allesamt Reisemobilfahrer, die auf vielen Reisen ihre vielfältigen, positiven sowie negativen Erfahrungen sammeln. Diese münden in unsere Hinweise und Anregungen, die wir Ihnen als Betreiber kommunaler oder privater Stellplatzeinrichtungen gerne unter dem Titel „Die 10 wichtigsten Punkte zum Reisemobil-Stellplatz“ weitergeben.

Kommen wir zu den einzelnen Punkten:

1. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Konzeption eines Reisemobil-Stellplatzes sind:

  • Einrichtung eines Stellplatzes ausschließlich zur Nutzung für reisemobile Touristen, optisch ansprechende Anlage.
  • Ausreichende Größe der Parzellen (mind. 5 x 10 m).
  • Großzügig bemessene Rangierflächen (große Reisemobile haben einen Wendekreis bis 18 Meter).
  • Angebot einer ausreichenden Reisemobil-spezifischen Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsanlage, Info-Tafel, Müllentsorgung).
  • Ver- und Entsorgungsanlage (möglichst Vandalismus geschützt) vorsehen.
  • Stellflächen möglichst erlebnisnah platzieren. Ziele müssen fußläufig erreichbar sein.
  • Verzicht auf unverhältnismäßig hohe Stellplatz-Gebühren
  • Ausweich-Stellplatz (mit klarer Beschilderung) ausweisen, wenn Reisemobil-Stellplatz vorübergehend gesperrt werden muss (z.B. wegen Bau-/Pflegearbeiten, Volksfest)
    Bekanntheitsgrad des Stellplatzes sicherstellen durch Information der reisemobilen Szene (REISEMOBIL INTERNATIONAL, promobil, Reisemobil Union e.V., ADAC).

2. Die optimale oder wünschenswerte Größe eines Reisemobil-Stellplatzes ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
  • Lage des Stellplatzes; Erlebnisnähe (hier Stadtnähe) ist wichtig, da die Reisemobilfahrer ja nur begrenzt autark sind. Ziele in der Stadt (u.a. Bäckerei) oder die Verkehrsanbindung (ÖPNV) sollten fußläufig gut erreichbar sein.
  • Attraktivität des Stellplatzes; ein Platz mit Grünanlage oder Wassernähe ist erfahrungsgemäß sehr begehrt. Wenig Flair geht dagegen von einem Platz in der Nähe eines Industriegebietes aus.
  • Gestaltung des Stellplatzes
    zum Standard eines Reisemobil-Stellplatzes gehören aus Sicht der RU heute
    • eine Parzellierung (Größe der Parzellen mind. 5x10 m),
    • ausreichend groß dimensionierte Rangierflächen (große Reisemobile haben einen Wendekreis bis 18 m); Pkw-mäßige Rangierflächen sind viel zu schmal. Anzustreben ist daher eine Breite von 10 Metern
    • Boden befestigt (z.B. Schotterrasen) mit ausreichender Tragfähigkeit für Radlasten (statisch) bis 2.500 kg
  • Attraktivität und Größe der Stadt

3. Wünschenswerte Infrastruktur eines Reisemobil-Stellplatzes mit folgender Ausstattung:
  • Ver- und Entsorgungsanlage (Frischwasser, Grauwasser, Schwarzwasser), möglichst Vandalismus geschützte Ausführung.
    Wichtige Hinweise:
    • Reisemobile sind zwar eine gewisse Zeit autark, aber die Toiletten-Kassette muss nach zwei, spätestens drei Tagen entleert werden.
    • Die Anlage sollte so platziert werden, dass sie nicht zugeparkt werden kann!
  • Informationstafel, mindestens mit
    • Stadtplan/Lageplan
    • Sehenswürdigkeiten
    • Information zur Gasversorgung (wichtig im Winter)
  • Müllentsorgung
  • schwache Beleuchtung (keine Strahler, nicht zu hoch anbringen!)
  • elektrische Versorgung (unabdingbar bei Winterbetrieb)

4. Die Auslastung eines Reisemobil-Stellplatzes ist natürlich abhängig von
  • der Lage des Stellplatzes
  • der Attraktivität des Platzes
  • der Höhe der Gebühren/Preise
  • der Ausstattung des Stellplatzes
  • seinem Bekanntheitsgrad.

5. Ein Ganzjahresbetrieb ist ein wesentliches Kriterium für die Akzeptanz eines Reisemobil-Stellplatzes, denn reisemobile Touristen sind häufig ganzjährig mobil.
  • Da Ihre Stadt auch im Winter attraktiv ist und für Besucher offen ist, sollte der Reisemobil-Stellplatz – bei stadtnaher Lage – in jedem Fall auch in der kalten Jahreszeit geöffnet sein. Gerade unter diesem Gesichtspunkt wäre das Angebot einer elektrischen Versorgung angezeigt. Im Interesse des Stellplatz-Betreibers sollten die Stromsäulen, um einer zu hohen Stromentnahme vorzubeugen, nicht zu hoch abgesichert sein. Eine 6 A-Absicherung halten wir für absolut ausreichend; das entspricht einer Leistung von immerhin 1380 W – ausreichend für Kaffeemaschinen.
    Sofern der Strom nur pauschal bzw. nach Zeitdauer bezahlt werden wird, sollte die Absicherung 4 A (entsprechend 920 W) möglichst nicht übersteigen. Damit kann eine kostenintensive elektrische Heizung wirksam unterbunden werden.
  • Darüber hinaus sollte auch die Ver- und Entsorgungsanlage winterfest, d.h. beheizbar sein!

6. Eine stadtnahe Lage ist, wie bereits aufgezeigt, wichtig für Reisemobilfahrer (sie wollen ja durch die Stadt flanieren, einkaufen, essen), aber auch für die Stadt selbst (im Hinblick auf Umsätze bei Einzelhandel, Gastronomie). Wir sprechen deshalb gerne von einer erlebnisnahen Lage.
Wenn allerdings Gewässernähe angeboten werden kann – etwa wie bei den zahlreichen Stellplätzen an der Mosel – liegt das natürlich sehr hoch in der Gunst der Reisemobiltouristen. Diese Stellplätze profitieren ja in besonderem Maß von ihrer Lage.

7. Eine Bewirtschaftung des Reisemobil-Stellplatzes führt zu einer Kostensteigerung, die über entsprechende Gebühren an die Reisemobilfahrer weitergeleitet werden. Im Gegensatz zum Campingplatz, bei dem eine Bewirtschaftung obligatorisch ist, werden die Reisemobil-Stellplätze im Regelfall mit minimalem Personalaufwand betrieben. Unser Vorschlag: Verzichten Sie auf eine Campingplatz-ähnliche Bewirtschaftung!
Bewährt haben sich Stellplätze mit folgendem Angebot:
  • Parkscheinautomat
  • Keine Schranken, da der Reisemobilfahrer praktisch jederzeit kommen und gehen möchte; zumal er ja für kleine Fahrten (für die Umgebung) normalerweise keinen PKW zur Verfügung hat.
    Aber deutliche räumliche Abtrennung (soweit nötig, z.B. durch Kette) gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Pkw, Lkw, Omnibus) vorsehen.
  • Ver- und Entsorgungsanlage mit Münzbetrieb
  • Elektrische Versorgung (Stromsäulen) mit Münzbetrieb
  • Ggf. (ehrenamtliche) Betreuung des Stellplatzes mit den Aufgaben
    • Kontrolle der Parkscheine
    • Überprüfung der Funktionen der Automaten
    • Leerung der Geldkassetten
    • Ansprechpartner für evtl. Tipps, Anregungen oder Beschwerden

8. Preise/Gebühren sind in hohem Maße vom Angebot für den reisemobilen Gast abhängig. Die Gebührenerhebung ist auch ein Steuerungsinstrument, über das die Touristen gezielt in die Kommune gelenkt werden können, um dort die touristischen und kulinarischen Angebote wahrnehmen zu können.
Normalerweise werden Gebühren bis 5 € (pro Fahrzeug und 24 Stunden) dann akzeptiert, wenn in einer durchschnittlichen Lage (Stadtnähe, Grünanlage, Gewässer) ein separater Stellplatz für Reisemobile angeboten wird. Wenn aber auf einem allgemeinen Parkplatz, dessen Nutzung für Pkws kostenlos ist, für Reisemobile Gebühren erhoben werden sollen, würde diese Ungleichbehandlung von Gästen auf wenig Verständnis stoßen.
Wir plädieren für eine transparente und maßvolle Gebührenerhebung:
  • Ver- und Entsorgungsanlage: Entnahme von 50-80 L Frischwasser für 0,50 €
  • Elektrischer Strom; 1 kWh für max. 0,50 €

9. Eine gute Verkehrsanbindung, also eine möglichst klare und unbehinderte Streckenführung zum Reisemobil-Stellplatz ist generell vorteilhaft. Je verwinkelter und komplizierter die Zufahrt ist, desto schwieriger wird es für die Gäste sein, Ihren Stellplatz zu erreichen.

10. Die Beschilderung sollte so konzipiert sein, dass der Reisemobilfahrer bereits an den Stadteingängen über ein Leitsystem – Schilder mit Symbolen „Reisemobil/Wohnmobil“ – zum Stellplatz geführt werden wird.


Wenn Sie den Reisemobil-Stellplatz auch für Gäste mit Handicap zugänglich machen wollen, sollten Sie unbedingt auch unsere Information „Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen; Anforderungen für Reisemobilfahrer mit Handicap“ beachten!
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Re: Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Beitragvon johann.kose » 28. August 2008, 11:35

Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen; Anforderungen für Reisemobilfahrer mit Handicap

Die Reisemobil Union e.V. als Dachverband der Reisemobilfahrer in Deutschland möchte im Zusammenhang mit der Planung/Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen auch auf die Gruppe der Reisemobilfahrer mit Handicap aufmerksam machen. Dabei sind folgende Punkte überlegenswert:

1. Es gibt verschiedene Arten von Behinderungen. Für die Gestaltung eines Reisemobil-Stellplatzes müssen vor allem die körperlich Behinderten berücksichtigt werden, und unter dieser Gruppe die der Gehbehinderten.

2. Obwohl es keine offiziellen Statistiken gibt, muss mit einer Quote von 3-5 % körperlich behinderter Menschen gerechnet werden, denen eine weitgehende Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden sollte. Wird dem nicht Rechnung getragen, können verschiedene Angebote nicht wahrgenommen werden. Das wiederum führt zu Umsatzeinbußen bei den potentiellen Anbietern (Gaststätten/Cafés, Freizeiteinrichtungen …)

3. Aus der Sicht Körperbehinderter hält die Reisemobil Union e.V. folgende Punkte für wichtig, die bei der Planung/Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen berücksichtigt werden sollten:
  • Untergrund muss unbedingt befestigt sein (kein weicher Sandboden, keine Wiese), damit u.a. Rollstuhlfahrer sich möglichst ungehindert fortbewegen können,
  • Vermeidung von Barrieren (Bordsteine, Steigungen) auf dem Stellplatz,
  • Ausreichend breite Wege,
  • Sanitäranlagen (soweit vorhanden) barrierefrei einrichten, ausreichend breite Durchgänge vorsehen,
  • Wege zu den Zielorten (Stadt, Restaurant, Freizeitpark, Schloss, Museum usw.) ohne Barrieren gestalten, dabei auf rollstuhlgerechten Untergrund achten. Also kein Kopfsteinpflaster, Sand oder Gras.


    Dieser Punkt ist besonders wichtig! Der Reisemobilfahrer mit Handicap soll ja die Möglichkeit haben, weitgehend am öffentlichen Leben teilzuhaben. Das aber wird nur gelingen, wenn der Gast den Zielort auch ungehindert erreichen kann.

    Hierfür sind frühzeitige Abstimmungen mit den beteiligten Bereichen (Stadt, Restaurant, Freizeitpark, Schloss, Museum usw.) unabdingbar
.

Die Reisemobile der Fahrer mit Handicap sind in den meisten Fällen so eingerichtet bzw. umgerüstet, dass sie den besonderen Anforderungen der Nutzer entsprechen. Dazu zählen breitere Eingänge (ggf. mit Lifteinrichtung), breitere Gänge, geräumigere Nasszellen, unterfahrbare Arbeitsflächen (Küchenbereich), drehbarer Fahrer- und Beifahrersitz, Fahrzeugbedienung auf Behinderungsgrad angepasst.
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Re: Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Beitragvon mobilrunner » 30. März 2010, 14:00

Ihrer Ausarbeitung "Reisemobil-Stellplatz oder Campingplatz" stimme ich 100%-ig zu. Auch Ihre "10 wichtigsten Punkte zum Reisemobil-Stellplatz" sind hervorragend.
Meine Frau und ich reisen seit 3o Jahren mit dem Reisemobil durch Europa und übernachten sowohl auf Campingplätzen und als auch auf Reisemobil-Stellplätzen. Erst jetzt habe ich das Forum der RU mit den unzähligen Beiträgen entdeckt und möchte mich an den Diskussionen beteiligen.
Nachdem die Kampagne "Uns sind Sterne schnuppe" gegen eine Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen vermutlich erfolgreich beendet wurde, weitet sich eine neue Entwicklung auf dem lukrativen Markt der Stellplatz-Führer aus. Aus Gesprächen mit Campingplatzbetreibern weiß ich, dass sie die zunehmende Zahl der Reisemobil-Stellplätze als eine erhebliche Konkurrenz für ihre Campingplätze betrachten. Immer mehr begegnen sie dieser Konkurrenz mit eigenen Stellplätzen vor den Schranken der Campingplätze, erlauben die Benutzung sämtlicher auf dem Campingplatz befindlichen Einrichtungen (Sanitäre Anlagen mit Duschen, Schwimmbäder, Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Fußballplätze, usw), nehmen aber eine Übernachtungsgebühr wie auf dem Campingplatz, oder knapp darunter. Sie erhalten daher in verschiedenen Stellplatzführern bessere Bewertungen als ein "echter" Stellplatz, auch wenn dieser eine fußläufige Anbindung zum Ortskern mit Lebensmittelgeschäften und die Auswahl unter verschiedenen Restaurants hat, weil diese Einrichtungen eben als "nicht zum Stellplatz gehörend" bewertet werden.
Diese Reaktion der Campingplatzbetreiber ist aber legitim und solange der Stellplatzführer deutlich zum Ausdruck bringt, dass der Stellplatz vor den Schranken des Campingplatzes liegt und die Gebühren benennt, kann dagegen nichts eingewendet werden. Wenn jedoch dazu übergegangen wird, Campingplätze in einem Reisemobil-Stellplatzführer aufzunehmen und zu beschreiben, dann ist das nicht mehr hinnehmbar. So geschehen mit dem Campingplatz "Rubi-Camp" in Oberstdorf.
Promobil beschreibt in der Ausgabe 3/2010 den Campingplatz "Rubi-Camp" als "Stellplatz-Tipp" und ruft damit den Unmut von Reisemobilisten hervor. Bereits in der nächsten Ausgabe hat promobil zwei Leserzuschriften abgedruckt, die der Meinung sind, dass so ein Platz in einen Camping-Führer gehört.
In der Tat, Rubi-Camp wird im ADAC Campingführer als Campingplatz beschrieben. Auf den Fotos der Homepage von Rubi-Camp sieht man Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile mit aufgebautem Vorzelt. Die Preisliste weist für Zelte eine Gebühr von 4,50 bis 6,50 aus und auch die anderen Gebühren sind campingplatzüblich, ebenso die unerwünschte Ein- und Ausfahrt in der Zeit von 12 bis 15 Uhr und nach 22 Uhr.
Noch im Stellplatz-Atlas 2007 weist promobil darauf hin, dass auch Caravans und Zelte zugelassen sind. Beides wird in der Ausgabe 2009/2010 verschwiegen. Ich meine, wenn es Schule macht, dass jetzt auch noch Campingplätze in einem Reisemobil-Stellplatzführer beschrieben werden, dann braucht man keinen Stellplatz-Führer mehr zu kaufen.
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Re: Basis-Unterlagen der RU zur Stellplatz-Einrichtung

Beitragvon Rentnernomade » 31. März 2010, 17:33

Hallo,

in der Tat, Rubi-Camp ist ein ganz "exzellenter" Platz. Noch üppiger der Preis: 2 Erw. mit Hund kommen locker auf €34,20/Nacht! Und Promobil nennt das Ganze einen „Reisemobilhafen“!!! Hier nachzulesen:

http://www.testberichte.de/p/oberstdorf ... richt.html

Gnädigerweise sind auch Wohnwagen willkommen. So steht es auf der Homepage des Platzes. Da frage ich mich: "Gehts noch?" :twisted:

Gregor
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