Die DTV-Aktivitäten im Reisemobil-Tourismus berühren die RU seit etwa rund drei Jahren. Die Reisemobil Union e.V. als Dachverband der Reisemobilfahrer in Deutschland, ist seit Anfang 2005 darin involviert.
Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat mehrere Fachbereiche. So auch den DTV-Fachbereich „Camping und Caravaning“. Im Fachbereich dürfen nur die Gruppierungen oder Verbände mitreden und mitbestimmen, die dort Mitglied sind, also mindestens 2.500 € pro Stimmrecht und Jahr an den DTV entrichten.
Auch im Hinblick auf die im DTV zu behandelnden Reisemobil-spezifischen Themen hatte die RU sich – trotz hoher Gebühren – zu einer Mitgliedschaft ab Januar 2005 entschlossen.
Nachdem das erste Projekt „Planungshilfe für Wohnmobil-Stellplätze“ abgearbeitet worden war, hatte der DTV (mit Unterstützung des ADAC) ein neues Betätigungsfeld ausgemacht: Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen – nach dem Vorbild bisheriger Klassifizierungen von Campingplätzen, Ferienwohnungen und Sportboothäfen.
Im Ansatz doch keine schlechte Idee!? Aber bei näherem Hinsehen – der DTV-Fachbereich „Camping und Caravaning“ hatte auf seiner Sitzung am 24.03.2006 (gegen die Stimme der RU) beschlossen, die Möglichkeiten einer „Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen“ von einer DTV-Arbeitsgemeinschaft untersuchen zu lassen – zeigte sich leider, dass nicht die Interessen der Reisemobilfahrer im Focus des DTV-Fachbereichs standen, sondern vielmehr die der Campingwirtschaft und Touristiker.
Und das, obwohl der DTV noch am 29.03.2006 öffentlich verkündete, dass es Ziel der Klassifizierung sei, „die Bedürfnisse der Reisemobilisten zu erfüllen und die Qualität der Wohnmobilstellplätze auf und außerhalb von Campingplätzen weiter zu verbessern“ . Es half auch nicht, dass die RU in zahlreichen mündlichen und schriftlichen Beiträgen die wirklichen Belange der Reisemobilfahrer beschrieb. Viele Sachargumente wurden zwar zur Kenntnis genommen, angesichts einer offensichtlich anderen Interessenlage mehrheitlich überstimmt und beiseite geschoben. Nicht selten wurde die RU dabei scharf kritisiert.
Schade um die viele Arbeit, die für die RU nicht nur sehr viel schriftliche Vor- und Nacharbeit (Sammeln von Sachargumenten) bedeutete, sondern auch mit Reisetätigkeiten verbunden war. Denn letztlich kann die vom DTV propagierte Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen sogar, zumindest bezogen auf private und kommunale Stellplätze außerhalb von Campingplätzen, zu einer Beeinträchtigung des Reisemobil-Tourismus führen.
Die Reisemobil Union e.V. muss nach der Tagung am 29.08.2006 feststellen, dass mit den erarbeiteten Ergebnissen das vom DTV formulierte Ziel nicht erreicht werden kann.
Deshalb müssen Reisemobilfahrer sich leider mit nachstehenden Tatsachen abfinden:
1. Eine Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen wird nur einen Teil der Infrastruktur der Anlagen umfassen, also
- Größe der Parzellen,
- Beschaffenheit des Untergrundes,
- Ver- und Entsorgungsanlage,
- Stromanschlüsse,
- Müllentsorgung und
- Info-Tafel.
2. Von der DTV-Klassifizierung werden – für die Reisemobilfahrer – so wichtige Kriterien nicht erfasst wie
- Erlebnisnahe Lage (Stadtnähe!) des Stellplatzes,
- Ebene Stellflächen,
- Ausreichend große Rangierbereiche,
- Separate Reisemobil-Stellflächen (ohne PKW),
- Zugang ohne Schranken,
- Zeitlich unbegrenzte Nutzbarkeit (365 Tage im Jahr),
- Ausleuchtung der Anlage,
- Funktion der V/E-Anlage auch im Winter, und
- Attraktivität (Freizeitwert) der gesamten Anlage (u.a. Begrünung).
3. Die vorgeschlagene Klassifizierung führt – zumindest bei einigen Beispielen – zu einer Diskrepanz zwischen subjektiv erlebter und gefühlter Qualität des Stellplatzes sowie der nach ADAC-Kriterienkatalog durchgeführten objektiven Bewertung der Anlage.
Auch das führt dazu, dass der Reisemobilfahrer sich enttäuscht abwenden wird, wenn er anstatt der Spitzenqualität verheißenden 4-Sterne-Auszeichnung nur einen nüchternen, unbegrünten, engen und lauten Stellplatz vorfindet.
4. Der ADAC soll die einzelnen Stellplätze im Auftrag des DTV überprüfen. Dafür muss der Stellplatzbetreiber rund 500 € (DTV-Aussage vom 29.08.2006) bezahlen. Die Klassifizierung soll alle drei Jahre wiederholt werden. Das bedeutet allerdings, dass die Anlage auch nur alle drei Jahre inspiziert werden wird. Angesichts der gelegentlich raschen Veränderungen in Ausstattung und/oder Nutzung eine lange Frist!
5. Die vorgeschlagene Klassifizierung wird vermutlich dazu führen, dass die Kosten sich in Form höherer Stellplatzgebühren niederschlagen werden, ohne Verbesserungen in der Ausstattung und Qualität der Anlage zu bieten! Daraus wiederum bedeutet, dass der potentielle Stellplatz-Nutzer die Anlage künftig meiden wird, weil er keinen Nutzen aus der Klassifizierung zieht, und nicht bereit sein wird, dafür auch noch höhere Gebühren zu zahlen.
6. Eine Klassifizierung von Anlagen kann für den Nutzer nur dann von Vorteil sein, wenn er seinen Aufenthalt gezielt plant. Das kann bei Ferienwohnungen und auch Campingplätzen angesichts längerer Verweildauern angenommen werden.
Im Gegensatz dazu genießt es der Reisemobilfahrer, in seiner Entscheidung relativ frei zu sein, wo er sein Mobil über Nacht stellen wird. Hat er nun einen stadtnahen Platz gefunden, der seinen Ansprüchen in etwa entspricht, wird er bleiben.
Er wird nur im Ausnahmefall nach einem „Sterne-Platz“ suchen. Denn reisemobile Gäste verzichten weitgehend auf eine detaillierte Reiseplanung.
7. Insofern wird aus RU-Sicht auch eine Vermarktung der Klassifizierungsergebnisse letztlich am Ziel vorbeigehen. Denn wenn der potentielle Gast nicht „nach den Sternen“ schaut, wird er die besonderen Angebote des Stellplatzbetreibers so gut wie gar nicht wahrnehmen können.
8. Sofern genügend Stellplatzbetreiber bereit und willens sind, sich an der Klassifizierung ihrer Anlage zu beteiligen, wird dieser Prozess im Frühjahr 2007 anlaufen. Zuvor sollen aber die kommunalen Stellplatzbetreiber – über den Städte- und Gemeindebund – bis Mitte Oktober 2006 nach ihren diesbezüglichen Absichten befragt werden.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen in eine gesetzliche Verordnung für Reisemobil-Stellplätze mündet (zumal in einigen Bundesländern, wie z.B. Schleswig-Holstein, die Stellplätze bereits einer Campingplatz-Verordnung unterliegen). Denn schon die vom DTV initiierte Planungshilfe für Wohnmobilstellplätze „versteht sich als vorbereitender Schritt zu einer Vereinheitlichung unterschiedlicher Vorgaben für die Einrichtung solcher Plätze“ (http://www.deutschertourismusverband.de ... lstell.pdf).