Musterklage Geländewagen erfolglos

Alles rund um unsere Kampagne "Kfz-Steuererhöhung"

Musterklage Geländewagen erfolglos

Beitragvon Peter1 » 16. Januar 2010, 22:09

Geländewagen-Eigner scheitern mit Musterklage

Verfassungsbeschwerde PRO ALLRAD gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes zur neuen Besteuerung der Geländefahrzeuge. Damit endete der Rechtstreit der Allradfahrer gegen das 3. Änderungsgesetz zum KraftStG mit einer Niederlage. Zur Abkürzung der Verfahren und zur Kosteneinsparung sind die Einsprüche und Klagen zurückzunehmen. Der Rechtsweg ist für Geländewagen ausgeschöpft.

Zur Erinnerung:
Ende 1994
wird in der Politik und in den Medien die Besteuerung der schweren Geländewagen kontrovers diskutiert. Bislang wurden Geländewagen/Kombinationskraftwagen über 2,8 t zGG als „andere Kfz“ versteuert.
Beispiel: „Toyota J7 Land Cruiser“ mit einem zGG über 2,8 t kostete 136 € Kfz-Steuern.

01.05.2005
Die bisherige Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Kombinationskraftwagen über 2,8 t als „andere Kfz“, der Paragraph 23 Abs.6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), wird ersatzlos gestrichen. Kombinationskraftwagen (schwere Geländewagen) werden durch die Finanzämter damit regelmäßig als PKW nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Am 21.12.2006 wird das 3.ÄGKraftStG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die Besteuerung der Geländewagen rückwirkend zum 01.05.2005 im Gesetz geregelt.
Beispiel: „Toyota J7 Land Cruiser“ kostet als PKW jetzt 1.127 € Kfz-Steuern.

Musterprozess
Gegen die Besteuerung der schweren Geländewagen als PKW hat PRO ALLRAD e. V. einen Musterprozess angestrengt und bis zum Bundesverfassungsgericht vorgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat per Beschluss AZ 1 BvR 3227/08 vom 31.08.2009 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und in seiner Begründung die Rechtsprechung des Finanzgerichtes Köln und des Bundesfinanzhofes bestätigt. Damit ist der Musterprozess von Pro Allrad erfolglos geblieben.

Weitere Informationen sind auf den Seiten von Pro Allrad nachzulesen unter http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30

Der Beschluss des BVerfG ist bei Camperline.de nachzulesen.
Benutzeravatar
Peter1
 
Beiträge: 70
Registriert: 6. Juli 2008, 22:32

Zurück zu Kfz-Steuererhöhung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron