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Service oder Verdienstquelle?

Dipl.-Betriebswirt Gerhard Schönweitz

Ob sich der alte hanseatische Oberbuchhalter, der zu Zeiten der Buddenbrooks jeden Morgen die korrekte Verbuchung von Soll und Haben kontrollierte, hätte träumen lassen, dass die von der achtbaren Kaufmannschaft seit dem 12. Jahrhundert praktizierte doppelte Buchführung in Konten – Doppik – dereinst in der öffentlichen Verwaltung Einzug halten würde?

In der Verwaltung geht die Einführung der doppelten Buchführung auf die Innenministerkonferenzen vom Juni 1999, November 2000 und November 2003 zurück. Dort wurde eine neue Gemeindehaushaltsordnung beschlossen. Damit nicht zu Lasten nachfolgender Generationen gewirtschaftet wird, wandelte sich das öffentliche Rechnungswesen von einer zahlungs- zu einer ressourcenorientierten Darstellung, die Steuerung von der Bereitstellung von Ausgabenermächtigungen zur Vorgabe von Zielen für Dienstleistungen. Anders als in der Kostenartenrechnung steht nicht mehr die Verwendung der Gelder in Form von Personalkosten, Baumaterialien, Mieten und ähnliches im Vordergrund, sondern die verschiedenen Kosten werden den Leistungen der öffentlichen Verwaltung zugeordnet.

Diese Leistungen werden als Produkte verstanden. Erlaubte die bisherige Darstellung ohne aufwendige Nebenrechnungen nur Aussagen wie „Die Personalkosten betrugen x% des Gesamthaushalts“, beantwortet die neue „doppische“ Rechnungsweise Fragen wie „Was kostet die Erstellung eines Personalausweises?“ oder „Welcher Betrag muss für die kostendeckende Unterhaltung eines Stellplatzes für Reisemobile gefordert werden?“ Komplexer wird die Rechnungslegung und ihre Kalkulation, wenn Aufwendungen nicht nur einer Rechnungsperiode (= Kalenderjahr) zuzuordnen, sondern auf mehrere zu verteilen sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Grundstücks- und Investitionskosten über Mieten oder Pachten refinanziert werden müssen. Was dem Oberbuchhalter selbstverständlich war, muss manch politisch Verantwortlicher erst noch lernen. Eine doppelte Buchführung führt nicht per se zu Gebührenerhöhungen, sie macht aber die Kosten für die Leistungen transparent – und erlaubt es politisch Verantwortlichen wie Bürgern, die Gebührenstrukturen zu hinterfragen und zu verstehen. Ob sich die hohen Erwartungen erfüllen, bleibt abzuwarten. Denn wo in der Vergangenheit für Leistungen allzu freigiebig Schulden gemacht wurden, belastet der Schuldendienst Gegenwart und Zukunft. Kämmerer hingegen, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger kommunaler Buchführung (GoB-K) schon immer sorgsam mit dem Geld der Bürger umgegangen sind, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Für uns Bürger bedeutet die Einführung der Doppik, dass Kommunen wie Unternehmen gezwungen sind, für ihre Leistungen kostendeckende Entgelte zu erheben. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze, deren Ausstattung und Unterhaltung nicht zum Nulltarif möglich ist.