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Kampagnen des Reisemobil Union e.V.

Der Reisemobil Union e.V. setzt sich als Dachverband der Reisemobilfahrer für die Belange seiner Mitglieder und somit aller Freunde des Reisemobils ein. Im Folgenden finden Sie Informationen über unsere derzeitigen und abgeschlossenen Kampagnen.

Stellplätze einrichten

Umfangreiches Wissen hinsichtlich Reisemobilstellplätze und des Umfeldes für den Reisemobiltourismus ist die Grundlage der Beratung zur Stellplatzeinrichtung. Kein Wunder, sind doch alle bei der RU hierfür Tätigen auch selbst Reisemobilfahrer und haben jahrelange positive wie auch negative Erfahrungen gesammelt.

Im Zusammenschluss mit unseren Mitgliedern können wir bestens beurteilen, wie Stellplätze eingerichtet werden sollten. Dieses Wissen vermitteln wir natürlich kostenlos bei der Beratung zur Einrichtung von Stellplätzen.

Aktion Sternschnuppe

Die Reisemobil Union e.V. bekennt sich zu der Kampagne „Uns sind Sterne schnuppe“. Sie wurde von der Redaktion der Fachzeitschrift REISEMOBIL INTERNATIONAL im Sommer 2006 initiiert, nachdem im DTV-Fachbereich „Camping und Caravaning“ eine Klassifizierung von Reisemobil-Stellplätzen beschlossen worden war. Die übergroße Mehrzahl der an der Kampagne teilnehmenden Reisemobilfahrer (über 95%) lehnte eine Klassifizierung ab, auch weil sie eine sternenreiche Hochrüstung der Stellplätze befürchten.

Feinstaub

Viele Reisemobile (ca. 220.000 Fahrzeuge) sind von den Verkehrseinschränkungen bzw. Verkehrsverboten in Umweltzonen betroffen, weil für diese Fahrzeuge keine Partikelfilter entwickelt und angeboten werden. Diese Beeinträchtigung der Fahrzeugnutzung stellt einen enteignungsgleichen Eingriff gemäß Art. 14 GG dar!

Die RU sucht nach Lösungen: Entweder Nachrüstmöglichkeiten von Partikelfiltern (wir sind mit potentiellen Herstellern in Kontakt) oder aber eine flexiblere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen. Wir haben die Politik schriftlich aufgefordert, die handwerklichen Fehler in der Umsetzung der EU-Richtlinie auszumerzen.

Kfz-Steuererhöhung

In einem sehr langen Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern wurde die Kraftfahrzeugsteuer für Reisemobile völlig neu geregelt worden war. Der Politik war die niedrige Gewichtsbesteuerung der pkw-ähnlichen Geländewagen ein Dorn im Auge, sie traf leider aber gleichzeitig auch Reisemobile.

Die RU hat Musterklagen angestrengt, die sich gegen die steuerliche Ungleichbehandlung von Reisemobilen und Transportern (Leicht-Lkw) sowie auch gegen die Rückwirkung des Gesetzes richtet.

Tempo 100 für Reisemobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht

Die RU hat sich dafür eingesetzt, dass Reisemobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf Autobahnen und Schnellstraßen im Rahmen eines auf vier Jahre befristeten Großver­suchs 100 km/h schnell fahren dürfen.

Überholverbot für Reisemobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht

Leider wurde die Frage des Überholverbots für Reisemobile über 3,5 t zul. Gesamtge­wicht bei Verkehrszeichen 277 im Rahmen des v.g. Großversuchs nicht positiv gere­gelt. Die RU setzt sich dafür ein, dass für schwerere Reisemobile – analog Omnibus­sen – in der StVO Sonderregelungen hinsichtlich des Überholverbots getroffen werden.

Führerschein Klasse B bis 4,25 t zul. Gesamtgewicht

Der Führerschein Klasse B gilt grundsätzlich nur für Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht, kritisch im Hinblick auf die Gewichtsproblematik bei den Reisemobilen. Die EU-Richt­linie 2006/126/EG sieht aus RU-Sicht vor, dass für Freizeitfahrzeuge diese Gewichts­gren­ze möglicherweise aufgehoben werden kann.

Gebührenpflicht für Radio-/Fernsehgeräte

Die GEZ hatte vorübergehend den Rundfunkgebührenstaatsvertrag so interpretiert, dass Rundfunk- und Fernsehgeräte in Reisemobilen – analog Wohnwagen – gebührenpflichtig seien. Die RU hat in einer mehrjährigen Korrespondenz mit der GEZ erreicht, dass auch für die GEZ der Wortlaut des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gilt. Also keine Rundfunk- und Fernsehgebühren für Zweitgeräte in Reisemobilen.