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Keine Pflicht für „Umwelt-Pickerl“

In Österreich benötigen Wohnmobile keine Abgasplakette

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In Österreich (aktuell in sechs der neun österreichischen Bundesländer) müssen Lkw, die in Umweltzonen bewegt werden, eine Abgasplakette haben, umgangssprachlich Umwelt-Pickerl genannt.

Anders als in Deutschland, wo Verkehrsvorschriften für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM meist unabhängig vom Verwendungszweck gelten, wie zum Beispiel das „Lkw-Überholverbot“, das auch von Wohnmobilen befolgt werden muss, wird in Österreich strikt zwischen Fahrzeugen zur Personenbeförderung und solchen zur Güterbeförderung unterschieden.

So gilt die Pflicht für das „Umwelt-Pickerl“ dort nur für Lkw – Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse „N“ (Güterbeförderung) – und das übrigens unabhängig vom Gewicht. Ein zur Güterbeförderung zugelassener Lieferwagen unter 3,5 t muss das Pickerl auch haben. Wohnmobile sind dagegen zu 99 Prozent in Fahrzeugklasse M bzw. M1 eingestuft. Erkennen kann man die Einstufung im aktuellen Zulassungsschein unter dem Datum der Erstzulassung.

Der österreichische Camping Club ÖCC bestätigt diese Auskunft und rät dringend davon ab, eine (irrtümlich erworbene) Lkw-Plakette im Wohnmobil an die Scheibe zu kleben. Das könnte bei Kontrollorganen den Eindruck erwecken, das Fahrzeug wäre als Lkw zugelassen und unterläge damit auch weiteren Beschränkungen , wie etwa Lkw-Park- und Fahrverboten.

Im Internet verbreitete Warnungen, man müsse für ein Wohnmobil über 3,5 t diese Plakette haben, sind definitiv falsch, auch wenn sie sich auf (angebliche) Aussagen österreichischer Amtspersonen berufen.

Siegfried Orth

 

Foto: EURO-Plakette AT