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Was bringt das Jahr 2026 an Neuerungen?

Führerschein, Gastankflaschen, Maut und mehr

Gewichtsgrenze Führerscheinklasse B 4,25 Tonnen / Foto: KSKOMM

Auch 2026 bringt wieder zahlreiche Änderungen und Entwicklungen mit sich, die für Reisemobilisten relevant sind – von der EU-Führerscheinrichtlinie über neue technische Vorgaben bis hin zu Maut- und Sicherheitsregelungen in Europa. Hier kommt ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

EU-Führerscheinrichtlinie

Ein Dauerbrenner bleibt die EU-Führerscheinrichtlinie, an der die RU über viele Jahre intensiv mitgewirkt hat und die in Brüssel immer wieder ein Auf und Ab erlebte. Ende des vergangenen Jahres sorgten euphorische Berichte in Fachzeitschriften und digitalen Medien für Aufmerksamkeit: Die Richtlinie wurde verabschiedet – inklusive der Anhebung der Gewichtsgrenze für den Führerschein der Klasse B auf 4,25 Tonnen. Allerdings gilt: Die 4,25 Tonnen werden erst nach einer Zusatzausbildung eingetragen. Zudem haben die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2028 Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Erfahrungsgemäß schöpft Deutschland solche Übergangsfristen meist vollständig aus.

Eine Ausnahme bildet der digitale Führerschein, der ebenfalls Teil der Neuregelung ist. Dieser soll hierzulande bereits ab Ende 2026 verfügbar sein. Der digitale Fahrzeugschein wurde bereits 2025 eingeführt. Damit könnten künftig Papier- und Plastikkarten entfallen.

Nicht zu vergessen ist der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine: Dokumente, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, mussten bis Mitte Januar 2026 erneuert werden. Nun sind die Jahrgänge 2002 bis 2004 an der Reihe. Sie müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben für den Umtausch Zeit bis 2033.

Gastankflaschen

Die ursprünglich für September 2025 angekündigte Neuregelung zum Einbau von Gastankflaschen ist bislang nicht in Kraft getreten. Nach aktuellem Stand soll die Veröffentlichung nun im Sommer 2026 erfolgen. Inhaltlich hat sich der Entwurf seit Anfang 2025 kaum verändert. Viele Gasprüfer und Fachbetriebe wenden die vorgesehenen Regelungen bereits an. Aber Vorsicht! Die neue Regelung ist noch nicht amtlich. Offiziell gültig ist weiterhin die Vorschrift G 607 in der Fassung vom August 2022.

Straßenmaut in Europa

Reisemobilisten sehen sich europaweit mit einem zunehmend komplexen Mautsystem konfrontiert. Inzwischen erheben 16 Länder eine streckenbezogene Straßenmaut, elf Länder verlangen eine Vignette – teils auch in digitaler Form – und in 15 Ländern fallen zusätzliche Sondermauten für Innenstädte, Brücken oder Tunnel an.

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten in nahezu allen Ländern gesonderte Regelungen. In Österreich, Slowenien und Tschechien sind spezielle Transponder vorgeschrieben. In vielen anderen Ländern können Mautboxen – beispielsweise vom ADAC – genutzt werden, allerdings nicht einheitlich in ganz Europa. In der Slowakei, Rumänien und Bulgarien gibt es auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eine digitale Vignette.
(Weitere Informationen zur Maut in Europa auf Seite 14/15)

In Frankreich haben Nationalversammlung und Senat beschlossen, sämtliche Umweltzonen und damit die Pflicht zur Crit’Air-Plakette aufzuheben. Dieser Beschluss liegt nun beim Verfassungsrat. Vorerst gelten deshalb die bisherigen Bestimmungen weiter.

Kfz-Steuer, Notrufsystem und Abgasnorm

Seit 2026 kann die Kfz-Steuer nur noch jährlich entrichtet werden.

Neufahrzeuge müssen mit dem neuen Notrufsystem NGeCall ausgestattet sein, das die 4G- und 5G-Mobilfunknetze nutzt. Eine Nachrüstung bestehender Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben.

Ab November 2026 wird für neue Typgenehmigungen die Abgasnorm EURO 7 verbindlich. Ab November 2027 müssen dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge diese Norm erfüllen.

V16-Warnleuchte

In Spanien wird das klassische Warndreieck schrittweise durch eine sogenannte „V16-Warnleuchte“ ersetzt, die im Pannenfall auf dem Fahrzeugdach platziert wird. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen, da Fahrzeuginsassen das Fahrzeug bei Pannen oder Unfällen nicht mehr verlassen müssen. Diese Regelung gilt zunächst nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Mit deutschem Kennzeichen darf weiterhin das Warndreieck verwendet werden.

Teilweise entsteht durch Online-Angebote der Eindruck, die V16-Lampe könne das Warndreieck generell ersetzen. Das ist nicht korrekt. Nach der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt das Warndreieck vorgeschriebene Sicherheitsausstattung. In Fahrzeugen – auch Wohnmobilen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss in Deutschland jedoch zusätzlich eine Warnleuchte mitgeführt werden.

Siegfried Orth