Übergangsfrist für M+S Reifen abgelaufen
In Deutschland besteht bereits seit mehreren Jahren eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen – etwa bei Schnee, Glatteis oder Schneematsch – nur Fahrzeuge mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Neu ist nun, dass die Bezeichnung M+S für Allwetterreifen auch in Deutschland nicht mehr als Winterreifen anerkannt sind, solange das Winter-Symbol (Berg mit Schneeflocke) fehlt. Bei winterlichen Verhältnissen muss also das Winter-Symbol auf den Reifen sein. Die Übergangsfrist, die neuere Allwetterreifen als Winterreifen anerkennt, ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Fahrer, die bei Schnee oder Eis ohne geeignete Reifen erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von 60 € und einem Punkt in Flensburg rechnen, behindern sie den Verkehr oder verursachen einen Unfall, kann es wesentlich teurer werden.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz wie auch in Österreich gibt es keine Pflicht für Winterreifen, aber es besteht die gesetzliche Pflicht, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, egal ob mit dem Auto oder Wohnmobil, gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar.
Frankreich
Frankreich hat im November 2021 eine generelle Winterreifenpflicht für bestimmte Regionen eingeführt. In 48 (von 96) Départements, vorwiegend in Gebirgsregionen wie den Alpen, den Pyrenäen und dem Zentralmassiv, müssen Fahrzeuge in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein oder alternativ Schneeketten mitführen.
Auch in Frankreich sind Allwetterreifen, die nicht das Winter-Symbol tragen, für diese Winterbedingungen nicht mehr zugelassen. Die französischen Behörden erhoffen sich von dieser Maßnahme eine Verringerung der winterbedingten Unfälle und eine verbesserte Verkehrssicherheit in schneereichen Regionen.
Italien: Lange Tradition der Winterreifenpflicht
Italien hat bereits seit vielen Jahren klare Vorschriften für Winterreifen. In bestimmten Regionen und auf besonders gefährdeten Strecken, wie etwa in den Alpenregionen, gilt vom 15. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht. Wer in diesen Gebieten unterwegs ist, muss entweder Winterreifen montiert haben oder Schneeketten mitführen.
Besonders wichtig ist hier, dass auch Allwetterreifen, die keine spezifischen Winterreifen sind, in diesen Regionen bei winterlichen Bedingungen nicht zulässig sind. Die italienische Regierung geht strikt gegen Verstöße vor, um die Sicherheit auf schneebedeckten oder vereisten Straßen zu garantieren.
Unterschied zwischen Winterreifen und Allwetterreifen
Viele Womofahrer setzen auf Allwetterreifen, um sich den saisonalen Reifenwechsel zu ersparen. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Allwetter- und Winterreifen: Winterreifen sind speziell für kalte Temperaturen und winterliche Verhältnisse entwickelt. Sie bestehen aus einer weicheren Gummimischung, die auch bei niedrigen Temperaturen ihre Elastizität bewahrt und somit eine bessere Bodenhaftung gewährleistet. Zudem verfügen Winterreifen über ein spezielles Profil, das für den Grip auf Schnee und Eis optimiert ist.
Allwetterreifen hingegen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Sie sind für moderate Winterbedingungen geeignet, bieten jedoch bei extremen Wetterverhältnissen – wie starkem Schneefall oder vereisten Straßen – nicht dieselbe Sicherheit wie Winterreifen. Gerade in Ländern wo die Gesetze nun klarer Winterreifen vorschreiben, sollten Autofahrer besonders aufmerksam sein.
Fazit
Die Einführung und Verschärfung der Winterreifenpflicht in mehreren europäischen Ländern zeigt, dass die Sicherheit im Straßenverkehr bei winterlichen Bedingungen oberste Priorität hat.
Sind die Strassen mit Schnee- oder Eis bedeckt, müssen Reifen mit dem Wintersymbol gefahren werden, Allwetterreifen (ohne Wintersymbol) reichen nicht mehr. Ist man mit den Allwetterreifen unterwegs und es fällt Schnee, muss man mit dem Wohnmobil also schnellsten einen Camping- oder Stellplatz aufsuchen und sein Wohnmobil abstellen.
Schneeketten gehören zur Winterausrüstung und sie können montiert bei winterlichen Schneeverhältnissen und Allwetterreifen ein Bußgeld umgehen.