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Neue Regeln für Gastankflaschen in Sicht

Vorerst weiter Vorschriften-Wirrwarr und Unsicherheiten

Gas-Außenbettankung

Für viele Reisemobilfahrer sind sie längst unverzichtbar: Gastankflaschen. Gerade wer mit Gasheizung oder Absorberkühlschrank längere Touren ins Ausland unternimmt, profitiert enorm davon. Die Gastankflasche macht vieles einfacher: Kein Mitnehmen mehrerer deutscher Tauschflaschen, kein Adapter-Wirrwarr im Ausland, keine Suche nach passenden Füllstationen. Sie lässt sich einfach an jeder LPG-/Autogas-Tankstelle nachfüllen – sofern das Land über ein entsprechendes Netz verfügt. In den meisten europäischen Ländern klappt das seit vielen Jahren problemlos, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Von der Regelungswut zum Regelungswirrwarr

So genial die Technik auch ist – in Deutschland sorgten jahrelang immer neue Vorgaben des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) für Verunsicherung. Tankflaschen wurden mal anerkannt, mal verboten, mal mit strengeren Auflagen den fest installierten Gastanks gleichgestellt und die Befestigung sollte höhere Beschleunigungswerte aushalten als Flugzeugsitze in Verkehrsflugzeugen. Auch bei mir selbst wurde meine ordnungsgemäß installierte Tankflasche bei der Gasprüfung zwei Jahre später nicht mehr akzeptiert – wegen geänderter Regeln. Bestandsschutz gab es nicht.

Im Internet kursierten unzählige Gerüchte und widersprüchliche Aussagen. Selbst Hersteller und Händler von Gastankflaschen konnten oft keine verlässlichen Informationen zur Rechtslage geben. Unter Reisemobilfahrer machten deshalb schnell „Geheimtipps“ die Runde: Man empfahl bestimmte Prüfer, die besonders wenige – oder gar keine – Anforderungen stellten. Viele Reisemobilisten nahmen sogar lange Umwege in Kauf, nur um die Gasprüfung bestätigt zu bekommen. Manche gingen noch weiter und tauschten die Tankflasche vor der Prüfung gegen eine normale Gasflasche aus.

Klarheit durch neue Vorschriften

Zahllose Beschwerden, Einsprüche und nicht zuletzt die Aufhebung wie Neuregelung der Gasprüfungspflicht brachten Bewegung in die Branche. Bis Ende 2024 wurde eine neue Regelung für den Tankflascheneinbau erarbeitet, die im September 2025 (nach Zustimmung aller Beteiligten und Ablauf von Einspruchsfristen) in Kraft treten sollte. Der Entwurf der Neuregelung wurde durch den Tankflaschenhersteller Alugas schon im Januar 2025 veröffentlicht. Alugas erklärt dazu: „Es ist nach wie vor so, dass unser Produkt von den Prüforganisationen unterschiedlich betrachtet werden kann. In dieser Einbauanleitung wird den bereits besprochenen, aber noch nicht endgültig festgelegten Vorgaben Rechnung getragen (es gibt noch Einspruchsfristen, die eingehalten werden müssen. Da es aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dabei keine Änderungen in der Sache, sondern nur bei Formatierung und Ansicht geben wird, sehen wir in der Vorabveröffentlichung kein Problem).“

Alugas wendet die vorgesehenen Änderungen bei der Produktion und Ausstattung seiner Tankflaschen bereits seit Mitte 2025 an. Auch manche Gasprüfer handeln seit Monaten nach den neuen Vorschriften.

Von vielen Seiten heftig kritisiert wurde die vorgesehene Pflicht zur Installation einer Außenbetankung. Die Angst: Mit Ausnahmen und Ausführungsbestimmungen würden gleich wieder Interpretationsdurcheinander und sich widersprechende Handhabungen einzelner Prüfer entstehen.

Neue Einbaurichtlinien wider Erwarten nicht in Kraft

Die neuen Bestimmungen sind jedoch im September 2025 nicht in Kraft getreten. Ob wegen dieser absehbaren Unstimmigkeiten oder aufgrund anderer Ursachen ist derzeit nicht klar. In einem Interview auf dem Caravan Salon in Düsseldorf erklärte Gasfachfrau Andrea Wolf, dass die Neuregelung in diesem Jahr wohl nicht mehr in Kraft treten werde, sondern frühestens im Frühjahr 2026. Auch sei es derzeit nicht sicher, ob es nicht doch noch zu erheblichen inhaltlichen Änderungen der Vorschrift kommen könne. Deshalb ist der Rat der Fachleute: Lasst „keine Löcher ins Wohnmobil bohren“ oder andere größere technische Eingriffe vornehmen, solange die neue Regelung nicht wirklich in Endfassung vorliegt und in Kraft gesetzt ist.

Unter dem Strich bleibt es also erst einmal beim bisherigen Wirrwarr – oder wie Alugas es diplomatischer ausdrückt: Gastankflaschen können „von den Prüforganisationen unterschiedlich betrachtet werden“.

Reisemobilisten bleibt also bis auf weiteres nichts anderes übrig, als sich einen Prüfer zu suchen, der die derzeitige Installation der Tankflasche akzeptiert und bei der Gasprüfung mit einer Prüfplakette besiegelt. Dann kann man 24 Monate in Ruhe abwarten, was sich in der Vorschriftenwelt tut.

Siegfried Orth

 

TIPP: Keine großen technischen Umbauten in Angriff nehmen, bevor die neuen Vorschriften nicht in Kraft sind.

 

Der Zentralverband Karosserie-und Fahrzeugtechnik e.V. bietet einen Sachkundigen-Finder für Flüssiggasanlagen: https://g607.de

Foto: Reisemobil Union