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Meldestelle

Bei Reisemobilfahrern handelt es sich um eine stark vernachlässigte Spezies, die von der Politik gerne ignoriert wird. Das Dilemma: Reisemobile über 3,5 Tonnen gelten so ein bisschen als Lkw, aber doch nicht ganz. So muss der Reisemobilfahrer die gesamte Beschilderung „ab 3,5 Tonnen zul. Ges.Gew.“ beachten, hat aber andererseits keinen Zugriff auf die gesetzliche verankerten Rechte eines Lkw-Fahrers.

Obwohl Reisemobile als Freizeitfahrzeuge sehr großzügig mit Motorleistung ausgestattet sind, gelten für diese dennoch alle Überholverbote, was insbesondere an Steigungen den Fahrer zwischen die Kolonne der Transport-Lkws drängt – obwohl Reisemobile über dasselbe agile Beschleunigungsverhalten verfügen, wie ein Pkw.

Das leidige Parkplatzproblem auf Autobahnraststätten kennt jeder Reisemobilfahrer: Das Mobil passt auf Grund der Ausmaße nicht auf einen für Pkw vorgesehenen Platz, darf aber, auf Grund seines Status als Freizeitfahrzeug, nicht auf einem Lkw-Platz stehen. Die Reisemobil Union hält dieses aus folgenden Gründen extrem problematisch:

  1. Es verbleiben die Plätze, die für „Pkw mit Anhänger“ vorgesehen sind, sowie speziell für Reisemobile ausgeschilderte Parkplätze, bei denen es sich um „extrem seltene Vögel“ handelt.
  2. Reisemobilfahrer sind Privatpersonen und keine Berufskraftfahrer. Sie gefährden den Verkehr unter Ermüdungszuständen stärker, als ein erfahrener Lkw-Fahrer. Dennoch verweist der Gesetzgeber, oft mit stoischer Gelassenheit, auf die gesetzlichen Regelungen, die Lkw-Fahrer verpflichtet, Rastzeiten einzuhalten. Diese Regelungen wurden geschaffen, um zu verhindern, daß einige „schwarze Schafe“ in der Transportbranche ihre Fahrer mit nahezu unmöglichen Terminvorgaben traktieren, so daß diese weit über die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit hinaus fahren müssen. Eine Bereitstellung von weiteren Parkmöglichkeiten für Reisemobile zu Lasten der Lkw-Parkplätze wird oft kategorisch mit dem Verweis auf Platzmangel und die gesetzlichen Regelungen abgelehnt.

Unsere Massnahmen

In der zweiten Jahreshälfte 2017 schrieb die RU, vertreten durch Präsident Winfried Krag und Ehefrau Elisabeth, mehrmals die Landesministerien an, um auf die Unregelmäßigkeiten in der Gesetzgebung zuungunsten der Reisemobilfahrer hinzuweisen.

Zuvor wurde ihnen durch das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, die Verkehrsregelungen auf den Bundesstraßen seien Landesangelegenheit.

Der Konsens der Landesministerien lautet in etwa wie folgt:

Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten, Gesetze und Beschilderungen geschaffen, um in unserem Sinne Einfluss auf die Verkehrsführung zu nehmen. Diese anzuwenden ist aber in jedem Einzelfall abzuwägen. Zuständig sind die für den jeweiligen Straßenabschnitt zuständigen Straßenverkehrsbehörden, an die wir uns doch bitte wenden möchten. Diese können dann - nach eingehender Prüfung - eine entsprechende Beschilderung vornehmen.

Eine Zusammenfassung der Antworten der Landes- und des Bundesverkehrsministers finden Mitglieder der RU im geschlossenen, „internen“ Forum der RU.

Wir müssen nun damit beginnen, die problematischen Objekte zu identifizieren, die zuständigen Behörden, bzw. Unternehmen zu identifizieren und diesen nicht nur unsere Forderungen zu stellen, sondern auch unsere Hilfe anzubieten.

Dazu benötigen wir Ihre Hilfe!

Die Reisemobil Union erstellt diese Meldestelle, um Probleme zu identifizieren, die unsere Mitglieder auf ihren Reisen feststellen. Zur Zeit ermöglichen wir folgende Meldungen:

  • Unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Mangel an Abstellmöglichkeiten auf Raststätten
  • Stellplatzproblem

Sicherlich können wir nicht auf jede Meldung sofort reagieren. Wir hoffen aber, im Laufe der Zeit Problemzonen zu identifizieren, auf die wir dann verstärkt eingehen können.

Nur wenn wir wissen wo der „Schuh drückt“, können wir auch entsprechend agieren.

Was geschieht bei einer Meldung?

Das Absenden einer Meldung auf der Webseite der Reisemobil Union generiert hauptsächlich eine E-Mail an einen Beauftragten des RU-Präsidiums. Die Meldungen werden katalogisiert und auf einer Karte eingetragen. Entscheidet sich der RU-Beauftragte, der Sache nachzugehen, muß die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder der Stellplatzinhaber ermittelt und mit einer höflichen Bitte um Stellungnahme angeschrieben werden. Dabei sollte, falls möglich, gleichzeitig Hilfe der RU angeboten werden, z.B. Beratungsleistungen für Stellplatzbetreiber.

Der Dialog mit der zuständigen Stelle muß nun möglichst zu Gunsten der Reisemobilfahrer abgeschlossen werden.

Wie melde ich ein Problem?

  1. Rufen Sie die Startseite der „Meldestelle“ auf.
  2. Wählen Sie das passende Problem aus, welches Sie melden möchten, indem Sie auf die Schaltfläche klicken
  3. Füllen Sie die Felder des erscheinenden Formulars möglichst genau aus
  4. Wenn Sie eine Antwort haben möchten, prüfen Sie bitte vor dem Absenden genauestens Ihre E-Mail-Adresse!
  5. Sie müssen nicht Mitglied der Reisemobil Union sein, um ein Problem zu melden!
  6. Sie können nur ein einziges Foto einsenden. Um mehrere Fotos einzusenden, müssen Sie diese in einer Archivdatei verpacken.

Bitte versuchen Sie nicht, als Fahrer eines Reisemobil während der Fahrt ein Foto zu schießen! Wir nehmen Ihr Anliegen auch dann ernst, wenn Sie kein Foto vorweisen können. Überlassen Sie dieses Ihrem Beifahrer/Ihrer Beifahrerin! Die Reisemobil Union wünscht Ihnen eine sichere Fahrt!