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Umfrage: Reiserecht einklagen?

Liebe RU-Mitglieder die Maßnahmen des touristischen Reiseverbots und die Schließung der Beherbergungsstätten wie Reisemobil-Stellplätze und Campingplätze und weitere Corona-bedingte Maßnahmen sind diskutabel (Den aktuellen Gesetzentwurf fügen wir zur allgemeinen Information anbei) und zerren an unseren Nerven.

Einige, und es werden mehr, Reisemobilisten fordern (siehe auch Anlage) mittlerweile, dass wir den Rechtsweg einschlagen sollen. Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht, erscheint dies aber nicht so einfach.

Unser Präsident, Winfried Krag, hat die Konsultation geführt und folgende Ergebnisse mitgebracht:

„…ich habe heute zum Thema Klage gegen das Beherbergungsverbot mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht) gesprochen.

Die Frage, ob wir als Verband klagen können, lautet die Antwort voraussichtlich nicht, da wir nicht persönlich betroffen sind.

Klagen müsste ein RU-Mitglied, besser wäre ein Stellplatz oder Campingplatz Betreiber.

Klagen müsste man in dem Bundesland, in dem man wohnt, oder einen Stell-/Campingplatz betreibt.

Die Klage wäre ein sogenanntes Normenkontrollverfahren.

Geprüft werden müsste vorher, welche Auswirkungen die Notbremse in dem entsprechenden Bundesland hat.

Kosten für anwaltliche Bemühungen belaufen sich pro Stunde auf 200 € plus Mehrwertsteuer. Es kommen schnell 3 bis 4.000 Euro zusammen.

Klagen würde auch nur dann Sinn ergeben, wenn in jedem Bundesland eine Klage eingereicht wird.

Mehr kann ich jetzt erst mal nicht tun…“

 

Soweit unsere Recherche. Uns würde interessieren, wie ist die Meinung unter den RU-Mitgliedern und Reisemobilisten generell. Was meinen Sie zu diesem Thema?

Beiträge bitte an presse@reisemobil-union.de. Die schnellsten Beiträge werden vielleicht noch in der MobilSzene aktuell (digital) die in wenigen Tagen erscheint berücksichtigt