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Sind sie noch ganz dicht?

Unser RU-Mitglied Dr. Lappé ist begeisterter Reisemobilist. Allerdings ist ihm beim Kauf seines Reisemobils etwas aufgefallen, dass alle Reisemobilisten aufhorchen lassen sollte:

Beim allseits beliebten Kauf eines neuen Reisemobils auf Messen (besonders auf dem Caravan Salon in Düsseldorf) werben die Händler mit Wissen und im Beisein der Hersteller immer wieder mit Sonderpaketen an Zubehör (Fahrradträger, SAT-Schüsseln, Solarpanels etc.) zum verbilligten Preis. Das bestellte Zubehör wird dann vom Vertragshändler, nicht vom Hersteller (!), vor Auslieferung an den Endkunden montiert. So ist es auch mir bei meinem vor vier Jahren erworbenen Challenger Mageo 277 ergangen.

Im dritten Jahr stellten wir eine Undichtigkeit an der Rückwand fest, und zwar genau dort, wo der Fahrradträger montiert war. Wir gingen natürlich von einem klassischen Schaden aus, der unter die Dichtigkeitsgarantie fällt. Dies sei mitnichten der Fall, belehrte uns der Vertragshändler. Wir hatten inzwischen zu einem anderen Vertragshändler gewechselt, was aber keinen Einfluss auf den Sachverhalt hat. Dies liege daran, wurden wir belehrt, dass dort ein Zubehörteil nachträglich (nach der Herstellung) eingebaut worden sei, was zum Wegfall der Dichtigkeitsgarantie führe. In unserem Fall wurde auch noch vom ersten Vertragshändler beim Anbringen des Trägers eine falsche Dichtigkeitsmasse verwendet, die letztlich zur Undichtigkeit geführt hat. Dies war dann ein weiterer Ausschlussgrund für die Geltung der Dichtigkeitsgarantie, da die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Auf den Kosten von über € 200,- blieben wir sitzen.

Ungläubig studierte ich darauf hin die Garantiebedingungen und lese tatsächlich: „Die vorliegende Garantie (hier „Dichtigkeitsgarantie“) gilt nicht bei Mängeln auf Grund von…. Jede Montage von optionalen Elementen, die nicht ursprünglich vom Hersteller (!) durchgeführt wurde.“

Und an anderer Stelle: „ Von der Garantie (2-Jahres Garantie) nicht gedeckte Elemente: … Folgen von Beschädigungen oder Fehlern, die infolge der Anbringung von Zubehör ohne Beachtung der Montageempfehlungen des Herstellers aufgetreten sind…und nicht fachgerecht durchgeführt wurden.“

Hier kann man in den ersten 2 Jahren zwar noch den Vertragshändler in Anspruch nehmen, danach verfällt aber auch dieses.

Dann wird ja jetzt zur Dichtigkeitsgarantie bei uns das gleiche für das gesamte Wohnmobil gelten, denn auf dem Dach wurden nachträglich vom Vertragshändler eine Sat-Schüssel, ein Solarpanel und ein Dachlukenventilator montiert, an der Seite eine Markise und an der Rückwand ein Fahrradträger, alles in allem eigentlich eine Standard-Ausstattung.

Zum einen glaube ich, dass dies den meisten Womo-Besitzern völlig unklar ist, zum anderen finde ich es skandalös, dass man darauf nicht hingewiesen wird, und die Hersteller dies offensichtlich billigend in Kauf nehmen. Sollte dies auch für andere Hersteller zutreffen, ist dies ein echter Skandal, da ja oftmals auch noch mit besonders langen Laufzeiten von Dichtigkeitsgarantien geworben wird, die im Zweifel bereits nach Einbau eines einzigen Zubehörs wertlos geworden sind.

Sie können dies gerne – auch unter meinem Namen – verwenden, ich habe Ihnen im Anhang die Garantiebedingungen von Challenger eingescannt.

Sollten anderen RU-Mitglieder Ähnliches widerfahren sein, oder wenn RU-Mitglieder zu diesem Thema eine andere Meinung haben oder Besseres wissen, dann bitte per Email an presse@reisemobil-union.de