Zum Hauptinhalt springen

Hätten Sie es gewusst?

Autofahren ist für viele Verkehrsteilnehmer heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Aber manchmal sind Regeln und Produkte im Straßenverkehr so selbstverständlich, dass man sich und die Regel einfach aus Gewohnheit nicht hinterfragt. Hier kommen gemäß dem Motto „Hätten Sie es gewusst?“ zwei Beispiele. Wissen Sie, was der Begriff „Nässe“ auf Straßenschildern wirklich bedeutet? Und kennen Sie die genauen Regeln beim Einsatz einer Parkscheibe? Hier die Antworten!

Was bedeuten Straßenverkehrsschilder mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Zusatzschild „bei Nässe“. Gilt das auch bei Schnee?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH (www.ergo.com/ratgeber):

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Nässe gilt, wenn die Straße von einem geschlossenen Wasserfilm bedeckt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung festgelegt. Ziel der Schilder ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Sie stehen daher meist an Stellen, an denen es aufgrund der Straßenbeschaffenheit schnell zu Aquaplaning kommen kann. Bildet sich hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug eine Gischt, ist das ein deutliches Zeichen für einen Wasserfilm. Bei einzelnen Pfützen gelten die Schilder nicht – ebenso nicht bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn. Dennoch sollten Autofahrer natürlich auch bei Schnee- und Eisglätte ihre Geschwindigkeit reduzieren. Denn laut Straßenverkehrsordnung müssen sie ihr Fahrtempo an die aktuellen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse anpassen. Das heißt: Auch bei schlechter Sicht durch starken Schneefall und auf rutschigen oder vereisten Straßen Fuß vom Gas! Hier kann je nach Straßenlage auch eine geringere Geschwindigkeit als „bei Nässe“ ausgeschildert sinnvoll sein. Übrigens: Befindet sich unter einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild mit einer Schneeflocke, ist dies ein Hinweis, dass es an dieser Stelle bei Eis und Schnee besonders gefährlich werden kann. Es handelt sich hier also nicht um eine Beschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung nur auf winterliche Straßenverhältnisse. Das Tempolimit gilt uneingeschränkt auch bei trockenen Straßen und Sonnenschein.

 

Wie stellt man die Parkscheibe im Auto korrekt ein?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung (www.ideal-versicherung.de) klärt auf.

Was beim Einstellen der Parkscheibe beachtet werden muss, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 13 Abs. 2. Demnach ist der Zeiger der Scheibe auf den Strich der nächsten halben Stunde auszurichten. Wer den Parkplatz beispielsweise um 14:09 Uhr belegt, stellt die Parkscheibe auf 14:30 Uhr. Beginnt die Parkscheibenpflicht erst später, muss der Autofahrer die Uhrzeit des Beginns angeben. Befindet sich der Zeiger zwischen den Strichen, also nicht auf einer halben beziehungsweise vollen Stunde oder hat der Fahrer eine falsche Zeit angegeben, droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro. Wichtig ist, dass die Parkscheibe von außen gut lesbar ist. Am besten eignet sich daher das Armaturenbrett als Ablage. Da die Scheibe in Deutschland zu den Verkehrszeichen zählt, ist sogar ihr Aussehen gesetzlich geregelt. Neben der vorgeschriebenen Größe von 15 cm x 11 cm gibt es etwa Vorgaben zur Schriftart und zum blauen Farbton. Auch Werbung auf der Vorderseite der Parkscheibe ist verboten. Darüber hinaus sind weder handschriftliche Zettel noch rosa Scheiben mit lustigen Sprüchen als Ersatz für Parkscheiben nach der StVO zulässig. Erlaubt sind aber digitale Parkscheiben mit Typengenehmigung. Gut zu wissen: Wer für seine Besorgungen mehr Zeit benötigt als die maximale Parkdauer zulässt, muss sich einen neuen Parkplatz suchen oder wenigstens einmal eine Runde um den Häuserblock fahren. Ein Umstellen der Parkuhr reicht nicht aus, da auch andere Autofahrer die Möglichkeit bekommen sollen, den Parkplatz zu nutzen.