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Auslands-Bußgeld rechtswidrig?

Quelle: Auto-Medienportal.net

Wer ein im Ausland verhängtes Bußgeld wegen Falschparkens oder zu hoher Geschwindigkeit nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass es nach der Rückkehr in Deutschland eingezogen wird. Das gilt natürlich auch für Reisemobilisten. Dennoch scheint die Situation, vor allem bei Nutzung von Inkassobüros, nicht eindeutig.

Seit 2010 regelt ein EU-Abkommen die grenzüberschreitende Vollstreckung von nichtbezahlten Bußgeldern ab 70 Euro. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der offizielle Weg selten beschritten wird…