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Präsidiums-Mitglied Siegfried ORTH informiert über die aktuelle Situation für die HU bei Reisemobilen:

TÜV-Intervalle zur Hauptuntersuchung

Die aktuelle Regelung für die HU bei Reisemobilen ist nicht allen bekannt, deshalb hat sich Siegfried Orth der Sache angenommen und musste feststellen, dass Reisemobile bereits eine Sonderregelung haben.

Hier seine Erkenntnisse:

Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t müssen in den ersten 72 Monaten nach Erstzulassung alle 24 Monate zum TÜV, danach alle 12 Monate.

Lkw über 3,5 t müssen hingegen alle 12 Monate nach Erstzulassung zur HU und darüber hinaus 36 Monate nach Erstzulassung alle 6 Monate zu einer Sicherheitsüberprüfung.

Reisemobile haben somit schon eine Sonderstellung gegenüber gleichschweren Lkw.

Eine darüber hinaus gehende Besserstellung erscheint uns schwer erreichbar zu sein. Dies ist auch die Meinung des CIVD.

Weiter konnte er erfahren, dass die StVZO in den nächsten Jahren schrittweise umfassend überarbeitet wird. Der erste Schritt soll noch 2023 in Kraft treten.

So wird der StVZO eine Regelung zu Prüfungen von Flüssiggasanlagen hinzugefügt.

Die Einführung einer Gasprüfung im zweijährigen Intervall in der StVZO soll in Zukunft zulassungsrelevant werden.

Diese Fakten haben wir als pdf für Ihre Unterlagen beigefügt.