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Die leidige 3,5 to - Grenze

Endspurt bei der neuen EU-Führerscheinrichtlinie

Wo kommt die leidige 3,5 to- Grenze, die höchstzulässige Masse eines Kraftfahrzeugs, das man mit dem Führerschein der Klasse B fahren darf, eigentlich her?
Schon kurz nach Erfindung der ersten Automobile wurden Führerscheinklassen eingeführt. In Deutschland galt der „Pkw-“ Führerschein der Klasse III von 1909 bis 1999 fast unverändert. Das darin ursprünglich festgeschrieben Höchstgewicht von 2,5 to wurde nach Gründung der Bundesrepublik auf 7,5 to heraufgesetzt; 50 Jahre lang scheint das kein Problem gewesen zu sein, und für die damals ausgestellten Führerschein gilt das bis heute. (In der DDR war das Limit schon immer 3,5 to.)
1999 wurden die EU-Führerscheinklassen in Deutschland eingeführt.
Der als Kompromiss zwischen den unterschiedlichen nationalen  Regelungen eingeführte Pkw-Führerschein (Klasse B) für Fahrzeuge bis maximal 3,5 to Gesamtmasse gilt seitdem auch deutschlandweit. 
Mit steigenden Ansprüchen an Ausstattung und Komfort erweist sich diese 3,5 to-Grenze bei Reisemobilen zunehmend als Hindernis. Denn die Hersteller wollen natürlich Inhaber der „neuen“ Führerscheine nicht als Kunden verlieren, und so wird das eigentlich zu hohe (fahrfertige) Leergewicht mit kreativen Tricks, wie z.B. einer minimalen Füllung des Frischwassertanks, heruntergerechnet; im Reisemobilalltag sind sehr viele 3,5-Tonner teils weit überladen unterwegs.
Die Reisemobil-Union bemüht sich deshalb seit vielen Jahren auf nationaler wie auf internationaler Ebene darum, diese Grenze für Reisemobile auf 4,5 to angehoben zu bekommen.
Die Überarbeitung der gültigen EU-Führerscheinverordnung erschien hier als heller Streifen am Horizont, denn erstmals war man bereit, die 3,5 to-Grenze aufzuweichen. Nicht wenige Online-Publikationen und Zeitschriften feierten in der vergangenen Monaten bereits diesen angeblichen „Durchbruch“. Tatsächlich will die EU-Kommission aber im derzeitigen Entwurf eine Anhebung auf 4,25 to nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben akzeptieren. Angesichts der Tatsache, dass die Batterien elektrogetriebener Pkw mit praxistauglicher Reichweite um die 500 kg wiegen, wäre das für ein Reisemobil weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Reisemobil-Union protestiert deshalb, zusammen mit unserem europäischen Reisemobil-Dachverband FICM, heftig gegen diese Einschränkung. Wir fordern eine Anhebung des Gewichtslimits auf 4,5 Tonnen für alle mit B-Führerschein zu fahrenden Reisemobile – unabhängig vom Antriebskonzept. 
Noch ist die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die 2024 in Kraft treten soll, nicht abgeschlossen.
Gegenwärtig wird durch die EU-Kommission das Meinungsbild der EU-Bevölkerung zu diesem Vorhaben eingeholt, und das ist IHRE CHANCE.
Bitte beteiligen Sie sich unbedingt an dieser Konsultation und lassen Sie die EU-Beamten wissen, was in der Praxis des Reisemobilfahrens benötigt wird  …  dass der legale Betrieb eines modernen, ausgewachsenen Reisemobils mit 3,5 to so gut wie unmöglich ist – ja selbst Kastenwagen mit Wohnmobilausbau bereits an diese Grenze stoßen.

Die Teilnahme an der Konsultation ist noch bis Ende Mai möglich, gegenwärtig wird eine Verlängerung bis 8. Juni diskutiert: 
ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-Uberarbeitung-der-Fuhrerscheinrichtlinie_de
Sie finden dort Informationen über die bisherigen Überarbeitungsschritte und, am Ende der Seite, nach der Überschrift 
Die Kommission möchte Ihre Meinung einholen
Ein gelbes Feld   „Rückmeldung geben“
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media Konto anmelden.
Das ist leider eine gewisse Hürde, mit der sichergestellt werden soll, dass nur echte Menschen teilnehmen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken! 
Dies ist die letzte Chance, als Bürger an dieser Überarbeitung teilzunehmen – 2222 Rückmeldungen (Stand 18.05.23) sind bereits eingegangen.
ACHTUNG!  Nutzen Sie bitte möglichst den oben stehenden Link der direkt zur Konsultation führt, denn es gibt eine andere Konsultation auf der gleichen Seite der EU-Kommission, in der es aber um grenzüberschreitende Strafverfolgung geht… 
Mehr zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Reisemobil-Union für alle Reisemobilisten finden Sie auf unserer Homepage www.reisemobil-union.de und in unseren social media- Kanälen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Kommentare oder Vorschläge haben  -  oder wenn Sie unsere Arbeit als Mitglied unterstützen möchten.

Siegfried Orth